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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Robert Helwig GmbH (Hero), Königs Wusterhausen (Stand: 04/2021)


1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht  ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Die AGB der Firma Hero gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.

1.3 Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume, Gerichtsstand ist Cottbus.

1.4 Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.


2. Angebot, Vertragsabschluss, Preis

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftliche und mündliche Bestellungen und andere Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden werden für Hero erst durch schriftliche Bestätigung wirksam und verbindlich. Im Fall einer unverzüglichen Auslieferung kann die Auftrags-bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.

2.2 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Sofern sich nach Auftragserteilung eine Änderung dieser Preise ergibt, sind wir berechtigt, dem Käufer bei der Lieferung oder Leistung die geänderten Preise in Rechnung zu stellen. Unsere Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Lager/Fabrik zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.  Lieferung, Gefahrenübergang

3.1 Die Lieferungen erfolgen ab Lager/Fabrik zu Lasten des Käufers. Hierbei obliegt es Hero, Versandweg- bzw. Mittel zu wählen.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Ware unversichert versandt.

3.3 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Verlassen des Lagers/der Fabrik bzw. der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer der Ware/Dienstleistung.

3.4 Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, trägt der Besteller etwaige zusätzliche Lager- bzw. Versandkosten.


4. Lieferfristen, Selbstbelieferungsvorbehalt

4.1 Lieferfristen und Termine gelten in der Regel eine Woche nach Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt des Erhaltes durch den Besteller, bzw. annähernd, es sei denn, es erfolgte eine schriftliche Zusage zu einem bestimmten Zeitpunkt.

4.2 Hero behält sich das Recht vor, vom Vertrag teilweise bzw. ganz zurückzutreten, kommt es zu Lieferausfällen oder Verzögerungen durch dessen Lieferanten. Der Besteller akzeptiert Teillieferungen.

4.3 Bei höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Umweltkatastrophen, Streik, Aussperrungen oder anderer Ereignisse, kann Hero die Lieferfristen angemessen verlängern bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

4.4 Befindet sich Hero im Verzug, ist der Besteller/Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei deren Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ohne Nachweis grober Fahrlässigkeit durch Hero ausgeschlossen.


5. Mängelrüge, Gewährleistung

5.1 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich auf etwaige Mängel zu prüfen.

5.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt.

5.3 Hero obliegt das Recht der Prüfung des Mangels.

5.4 Liegt ein durch Hero zu vertretender Mangel vor und wurde zudem fristgemäß gerügt, wird Hero den Mangel der Leistung nach eigener Wahl und innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich nachbessern, bzw. entsprechenden Ersatz liefern oder den Minderwert ersetzen (Nacherfüllung).


6. Haftungsausschluss, Verjährung

6.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch Hero.

6.2 Sämtliche Ansprüche gegen Hero, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrenübergang auf den Käufer.


7. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

7.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten.

7.2 Hero behält sich vor, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des Rechnungswertes zu verlangen.

7.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für alle Rechnungen:
      a) Zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto
      b) Zahlbar bis spätestens 30 Tagen netto.

7.4 Schecks sowie Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechseln bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers.

7.5 Bei Überschreitung des in Punkt 7.2 genannten bzw. anderweitig vereinbarten Zahlungszieles befindet sich der Käufer, ohne dass es einer schriftlichen Mahnung bedarf, im Verzug. Hero ist dann zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechtigt.

7.6 Die Kosten einer Mahnung und der notwendigen rechtlichen Maßnahmen (Rechtsverfolgung) einschließlich aller notwendigen Informations-beschaffungen und Inkassogebühren gehen zu Lasten des Käufers, Schuldners.

 8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Forderungen vor. Dies beinhaltet den vereinbarten Rechnungswert sowie alle aus der Säumigkeit der Zahlung entstehenden Kosten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.

8.2 Be-und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950, BGB. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer, erwerben wir das Miteigentum einer neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

8.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Sämtliche aus der Warenveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheitsleistungen, tritt der Käufer in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Falls der Käufer Vorbehaltsware, die mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet wurde, veräußert, gilt die Abtretung in Höhe des Wertes unseres Miteigentumsanteils.

8.4 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, seine Abnehmer von der zu unseren Gunsten erfolgten Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte  und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem sind wir berechtigt, zu Lasten des Käufers die Abtretung gegenüber seinem Kunden offenzulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

8.5 Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und unverzüglich Mitteilung zu machen.

8.6 Der Käufer gestattet uns hiermit unwiderruflich den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und Lager zur Feststellung der uns gehörenden Waren.

8.7 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherung die Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf  Verlangen des Käufers  insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz unserer Gesellschaft.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, auch für Wechsel-und Scheckklagen, ist Cottbus, falls der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hero behält sich das Recht vor, den Käufer am Gericht seines allgemeinen Gerichtstandes zu verklagen.

9.3 Die vertraglichen Beziehungen unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Verträge finden keine Anwendung.


10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in einem auf dieser Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrag eine Lücke ergeben, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Passus am nächsten kommt, was die vertragsabschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.


Königs Wusterhausen, den 09.04.2021

 

 

 

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